ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1. Parteien und Vertragsgegenstand

Nuschetta erbringt Catering-Dienstleistungen nach Massgabe des individuell abgeschlossenen Vertrags sowie der vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen.

2. Zustandekommen des Vertrags

Nuschetta unterbreitet dem Kunden auf der Grundlage von dessen Bestellung eine detaillierte Offerte. Nach Prüfung der Offerte durch den Kunden sowie nach Einarbeitung seiner allfälligen Änderungen und Ergänzungen stellt Nuschetta dem Kunden eine schriftliche Auftragsbestätigung zu. Der Vertrag kommt mit der mündlichen oder schriftlichen Auftragsbestätigung durch den Kunden zustande.

3. Infrastruktur / Organisatorisches

Der Kunde oder die von ihm beauftragte Person ist verantwortlich, dass am Ort des Anlasses die für den zu organisierenden Anlass üblichen Installationen (insbes. Wasser, Strom etc.) gebrauchsfähig zur Verfügung stehen, und dass der Ort über eine genügende Zufahrt verfügt. Er ist verpflichtet, Nuschetta umgehend, jedoch spätestens bis zu deren schriftlicher Auftragsbestätigung (siehe vorstehende Ziffer 2) zu informieren, falls und inwieweit dies nicht der Fall sein sollte.

Der Kunde oder die von ihm beauftragte Person ist verantwortlich, dass die für den zu organisierenden Anlass übliche Versicherungsdeckung für Sach- und Personenschäden rechtzeitig und mit genügender Deckung abgeschlossen wird.


4. Nachträgliche Vertragsänderungen

Änderungen an der Bestellung des Kunden (Speisen und/oder Getränke) nach Abschluss des Vertrags sind bis spätestens drei Kalendertage vor dem Anlass möglich; eine spätere Änderung ist nicht immer möglich.

Der Kunde hat Nuschetta die vertraglich vereinbarte Teilnehmerzahl bis spätestens 48 Stunden vor dem Anlass schriftlich bekanntzugeben. Die vom Kunden bekanntgegebene Teilnehmerzahl ist verbindlich; Leistungen für nachträglich noch wegfallende Teilnehmer werden dem Kunden in Rechnung gestellt.

5. (Teil-)Annullation

Löst der Kunde den Vertrag nachträglich ganz oder teilweise auf, so stellt ihm Nuschetta die hierdurch entfallenden Leistungen wie folgt in Rechnung:

  • 14 Tage vor dem Anlass: keine Rechnungstellung.
  • 13-8 Tage vor dem Anlass: 30 % der entfallenden Leistungen.
  • 7-3 Tage vor dem Anlass: 50 % der entfallenden Leistungen.
  • 2-0 Tage vor dem Anlass: 100 % der entfallenden Leistungen.

6. Zahlungsmodalitäten / Akontozahlung

Die Rechnungen von Nuschetta sind in jedem Fall innert 20 Tagen ab Rechnungsdatum netto zahlbar. Bei Zahlungsverzug berechnet Nuschetta dem Kunden einen Verzugszins von 5% des Rechnungsbetrags.

Nuschetta behält sich namentlich bei grösseren Caterings oder Banketten jederzeit das Recht vor, vom Kunden eine Akontozahlung von bis zu 50% des Auftragsvolumens gemäss Auftragsbestätigung zu verlangen.

7. Anwendbares Recht, Gerichtsstand


Auf die Rechtsbeziehung zwischen Nuschetta und dem Kunden ist ausschliesslich das schweizerische Recht anwendbar. Ausschliesslicher Gerichtsstand für sämtliche aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag zwischen Nuschetta und dem Kunden erwachsenden Streitigkeiten ist Zürich, wobei der Kunde ausdrücklich und unwiderruflich auf seinen Wohnsitz- bzw. Sitzgerichtsstand gemäss Art. 30 BV verzichtet.

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